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    mensaförderung.

    mietschutz.

    plagiatscan.

    versicherungen.

    sozialfonds.

    fahrtkostenunterstützung.

    Deutsch

    English

    mensa-

    förderung.

    Was ist die
    Mensaförderung

    Die Mensaförderung ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und dient der Unterstützung sozial schwächerer Studierender. Im Rahmen dieser Förderung haben wir an der FH Salzburg die Mensakarte eingeführt. Diese wird semesterweise an Studierende ausgegeben, die die unten genannten Kriterien erfüllen, und ermöglicht beim Kauf eines Menüs in den Mensen am Campus Urstein (FAGO), im Wissenspark (Techno-Z) bzw. am Campus Kuchl (Mensa) eine Ermäßigung von € 2,00.

    Kriterien zur
    Förderwürdigkeit

    Der/die Beantragende muss Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendiums beziehen. Es besteht soziale Bedürftigkeit, den Studierenden stehen weniger als € 200,00/Monat zur Verfügung (Einkünfte abzgl. Miete, Betriebskosten, Strom, Lebensmittel).

    miet-

    schutz.

    Mieten, wohnen
    Mieterschutz?

    Gerade im Studium fällt häufig die erste eigene Wohnung an, WG-Leben oder das Wohnen in einer fremden Stadt. Egal ob Fragen zum Mietvertrag, Probleme mit dem Vermieter, Probleme beim Auszug oder rechtliche Fragen zum Thema Mieten und Wohnen: Mit dem ÖH FH Salzburg Mietberatungsservice kannst du gratis die Mietberatung des Mieterschutzbund Salzburg in Anspruch nehmen.

    WIE KANN ICH
    MietBERATUNG
    erhalten?

    1. Per Formular bekommst du deine Bestätigung für die Kostenübernahme. Das Formular findest du am Ende der Seite.

    2. Mit der Bestätigung kannst du beim Mieterschutzbund Salzburg einen individuellen Termin ausmachen.

    3. Die Bestätigung und der Studierendenausweis ist mitzunehmen als Nachweis.

    4. Sollten in Extremfällen Folgetermine notwendig sein, melde dich bei uns.

    Für weitere Infos
    zum Service

    DATENSCHUTZ-
    BESTIMMUNG

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Die Datenverarbeitung durch die ÖH FH Salzburg erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Ihre Daten (Name, Matrikelnummer) werden von der ÖH FH Salzburg gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu Abrechnungszwecken für mind. 5 Jahre gespeichert. Auf Basis der Daten wird eine Übersendung an den Mieterschutzbund Salzburg ausgestellt. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

    plagiat-

    scan.

    WIESO IST EIN
    PLAGIATSCAN
    WICHTIG?

    Gerade bei längeren wissenschaftlichen Arbeiten oder unter Stress können Fehler passieren – und ein Plagiat kann im schlimmsten Fall zur Aberkennung des Studienabschlusses führen. Um dir Sicherheit zu geben und damit du die Chance hast, vor Einreichung der Arbeit nochmals alles zu überprüfen, bieten wir für dich einen gratis Plagiatscan an.

    Wir verwenden
    ein neues Plagiats-
    Überprüfungssystem.

    Der bisherige Zugang zu PlagScan über Zugangscodes wird nicht mehr unterstützt, ihr benötigt also keine Codes mehr. Stattdessen könnt ihr euch einfach über unseren Anmelde-Link registrieren und das neue Tool Turnitin Similarity jederzeit nutzen. Nach der Anmeldung erhaltet ihr automatisch eure Zugangsdaten und könnt eure Arbeiten wie gewohnt hochladen und überprüfen lassen.

    WIE KANN ICH DEN
    ÖH FH PLAGIATSCAN
    DURCHFÜHREN?

    1. Fülle das Formular auf dieser Seite aus.

    2. Du bekommst binnen 24h einen Link per Email zugesendet.

    3. Klicke auf den Link, vervollständige die Registrierung und lade deine Arbeit hoch.

    Achtung: Du kannst den PlagiatScan nur einmal anfordern!

    Beantrage deinen Plagiatscan
    Plagiatscan

    DATENSCHUTZ-
    BESTIMMUNG

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Die Datenverarbeitung durch die ÖH FH Salzburg erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Ihre Daten (Name, Matrikelnummer) werden von der ÖH FH Salzburg gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu Abrechnungszwecken für mind. 5 Jahre gespeichert. Auf Basis der Daten wird eine Übersendung an den Mieterschutzbund Salzburg ausgestellt. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

    Was sagt der
    Plag-Level aus?

    Dies ist eine zusammengefasste Statistik, wie viele Übereinstimmungen mit anderen Quellen gefunden wurden. Dies sagt aber noch nichts über ein tatsächliches Plagiat aus. Im Prüfbericht kannst du jede Übereinstimmung einzeln sehen, sowie aus welcher Quelle die Übereinstimmung stammt. Es gibt keinen (!) Prozentsatz, der ein Plagiat kennzeichnet oder ausdrückt. Ein Plagiat liegt nur dann vor, wenn fremde Ideen oder Zitate nicht gekennzeichnet sind. Der Plagiatscan hilft lediglich beim Auffinden von eventuell übersehenen Zitaten.

    Womit wird die Arbeit
    abgeglichen?/
    Welche Quellen
    werden automatisch
    überprüft?

    PlagScan vergleicht deine Arbeit mit Onlinequellen, digitalen wissenschaftlichen Arbeiten und einem Pool aus Lehrbüchern. Die Funktionsweise ist vergleichbar mit dem Prüfsystem der FH für BA und MA Arbeiten.

    Wie sieht es mit
    Datenschutz aus?

    Du bekommst von uns eine Mail mit einem Link, damit du selbst die Arbeit hochladen kannst. Der Prüfbericht geht anschließend nur an dich. Deine Datei wird automatisch von PlagScan nach einer gewissen Zeit aus dem System wieder gelöscht und taucht auch sonst nirgends auf.

    Für wen ist
    dieser Service?

    Dieser Service ist für Studierende der FH Salzburg. Wir versenden die Zugangslink daher nur an Emails, die von eurer FH-Studierenden-Adresse an uns geschickt wurden.

    Was ist der Grund
    , dass ich nach dem
    Stellen des Antrags
    keine sofortige
    Bestätigungsemail
    bekomme?

    Tippfehler in der Emailadresse sorgen dafür, dass du nach dem Ausfüllen des Antrags keine Bestätigungsemail bekommst. In diesem Fall solltest du das Formular erneut ausfüllen mit der korrekten Fachhochschul-Emailadresse.

    Wie oft kann ich den
    Service nutzen?

    Ihr müsst euch nur einmal registrieren und könnt den Service danach jederzeit unbegrenzt nutzen.

    Email: plagiatscan@oeh-fh-salzburg.at

    mail

    öh fh

    versicherung.

    SEIT WANN GILT
    DIE ÖH FH
    VERSICHERUNG?

    Seit dem Sommersemester 2008 sind die Studierenden an den Fachhochschulen Mitglieder der ÖH und somit im Rahmen der Studierendenversicherung der ÖH unfall- und haftpflichtversichert. Versicherungsfälle von Fachhochschul-Studierenden, die nach dem 1. Februar 2008 eingetreten sind fallen unter den Versicherungsschutz.

    Bin ich
    versichert?

    Du bist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen deines ÖH-Beitrages für das ganze Semester über die ÖH versichert. Wenn du in einem Semester aus irgendeinem Grund nicht eingezahlt hast, bist du allerdings nur bis zum Ende der Nachfrist des darauffolgenden Semesters (für das Wintersemester: 30. April, für das Sommersemester: 30. November) versichert. Als Faustregel gilt: Du bist versichert, solange dein Studierendenausweis noch gültig ist.

    Bitte beachte, dass die ÖH-Versicherung keine Krankenversicherung ist und diese nicht ersetzt!

    Die ÖH ist zwar Versicherungsnehmerin, also Vertragspartnerin der Generali Versicherung AG (auch Versicherer genannt), aber die versicherte Person bist du!

    Deswegen musst auch du dich selbst um eine allfällige Versicherungsleistung kümmern. Die ÖH kümmert sich im Hintergrund um eine möglichst reibungslose Abwicklung deines Falles und steht als Vermittlerin für Probleme und Beschwerden zur Verfügung (Mail) – aber sie kann nicht deine Schadenmeldung einreichen.

    Versicherungs Folder pdf

    download

    Kontakt

    Generali Versicherungs AG
    Landskrongasse 1-3
    1010 Wien

    Polizzennummern:
    •Kollektivunfallversicherung: 000-1810-6819
    •​​Haftpflichtversicherung: 000-1810-4297

    Die Vertragsbedingungen im Wortlaut findest unten.

    Hotline &
    Ansprechpersonen

    Hier die Telefonnummern für Schadensmeldungen

    Mo – Fr 9 – 18h und für Notfälle 24h

    aus Österreich: 0800 204 4400
    aus dem Ausland: +43 (1) 204 4400

    Weitere Infos zur ÖH Versicherung

    external Link

    sozial-
    fonds.

    WIE FUNKTIONIEREN
    DIE SOZIALFONDS?

    Studieren, Arbeiten, erstmalig selbstständig sein – da kann es in Notfällen finanziell eng werden. Genau dafür gibt es den ÖH Sozialfonds, um dich in Notfällen zu unterstützen und dir eine Überbrückungshilfe zu geben, wenn du sie dringend brauchst.

    Eine Notlage könnte z.B. sein: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldet entstanden sind.

    In diesen Fällen kannst du alle 12 Monate einmalig um eine Unterstützung ansuchen.

    WAS IST der
    Sozialfonds?

    Der Sozialfonds ist vor allem eine Unterstützung für einen akuten Fall (z.B. dringende finanzielle Belastung, welche die Weiterführung des Studiums verhindert).

    Ebenso ist dieser eine Unterstützung für Studierende der Fachhochschule Salzburg, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

    ALLGEMEINE
    VORAUSSETZUNGEN

    1. Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung durch die ÖH FH Salzburg ist, dass der Studierende Mitglied der ÖH FH Salzburg ist (also ein Studium an der Fachhochschule Salzburg betreibt).

    2. Der/die Antragsteller/in ist sozial bedürftig.

    3. Der/die Antragsteller/in ist in einer finanziellen Notlage.

    Richtlinien des ÖH FH Salzburg Sozialfonds

    external Link

    Ansuchen

    Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.

    Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, dass du allen Dokumenten gesammelt in einem PDF schickst. Wenn du deine Unterlagen via Post schickst, bitte an die Adresse, die du am Formular siehst, senden.

    Email: sozialfonds@oeh.ac.at

    mail

    Ausfüllhilfe Antragsformular

    download

    Sozialfonds Richtlinien

    download

    Sozialfonds Antragsformular

    download

    Datenschutzblatt

    download

    fahrtkosten-

    unterstützung.

    ÖH FH Salzburg
    Fahrtkosten
    -unterstützung

    Wir von der ÖH setzen uns dafür ein, dass Mobilität für Studierende möglichst unkompliziert und leistbar bleibt. Aus diesem Grund gibt es auch im Sommersemester 2026 wieder die Möglichkeit, eine Fahrkostenunterstützung zu beantragen. Gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrsverbund (SVV) unterstützen wir euch auf eurem Weg zur Hochschule.

    WELCHE
    BEDINGUNGEN MUSS
    ICH ERFÜLLEN FÜR
    DIE
    UNTERSTÜTZUNG?

    1. Negativer Studienbeihilfebescheid (für österreichische Staatsbürger) oder Nachweis einer ausländischen Staatsbürgerschaft

    2. Keine weiteren Mobilitätszuschüsse (z.B. durch die Stipendienstelle oder andere Stellen)

    3. Arbeitsausmaß von max. 15 Stunden in der Woche – Belegt durch offizielle Stundenauflistung oder formlose unterschriebene/digital signierte Erklärung aus welcher Name und Geburtsdatum ersichtlich sind.

    Zur gesamten Richtlinie zur Unterstützung

    external Link

    UMFANG der
    Unterstützung

    Die Fahrtkostenunterstützung beträgt maximal 25% des Klimaticket Student Salzburg. Die ÖH FH Salzburg behält sich das Recht vor, die Höhe der Fahrtkostenunterstützung je nach Nachfrage anzupassen.

    Hinweis

    Es gilt „First come, first serve“, da die Anträge nur im verfügbaren Budgetrahmen gewährt werden können, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    ANTRAG auf
    Mobilitäts-
    unterstützung

    Wichtig! Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden! Mit "Klimaticket Student Salzburg" ist das Semesterticket gemeint, nicht der Studentenausweis!

    Angaben
    zur Person
    * Pflicht

    name.studiengang-b2020@fh-salzburg.ac.at
    NICHT fhs12345@fh-salzburg.ac.at

    Adresse am
    Studienort
    * Pflicht

    Informationen über
    die Fahrtstrecke
    * Pflicht

    Dokumente
    * Pflicht

    ZAHLUNGSDATEN
    * Pflicht

    DATENSCHUTZ-
    BESTIMMUNG

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Die Datenverarbeitung durch die ÖH FH Salzburg sowie die Auftragsverarbeiter erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

    Du hast
    Fragen?

    Melde dich bei ÖH FH Salzburg Sozialreferat

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